Dienstag, 1. April 2014

NACHTFISCHEN 2014

Gestern erhielten wir die erwartete Mitteilung der MA 49, folgende Nachtfischtermine wurden genehmigt:

12. April 2014
11. Juli 2014
25. Juli 2014
8. August 2014
27. September 2014

Gefischt werden darf in allen Revierteilen (A, B, C), folgende Punkte sind zu beachten:

Keine Anmeldung bei der Hütte erforderlich, die Fischereikontrolle samt Erfassung der Teilnehmer erfolgt vor Ort - wir ersuchen euch, sämtliche Unterlagen griffbereit zu halten (Mitgliedsbuch, Fangstatistik, Steuerkarte, ...).

Die Fischereiordnung ist strengstens einzuhalten, es gibt keine zusätzlichen Einschränkungen (2 Raubfische und 2 Friedfische dürfen pro Tag entnommen werden – also 4 aufzeichnungspflichtige Fische vor und 4 aufzeichnungspflichtige Fische nach Mitternacht).

Ausreichende Beleuchtung des Angelplatzes ist erforderlich, Knicklichter sind nicht ausreichend.

Ein kräftiges Petri Heil an alle Teilnehmer !

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