Dienstag, 29. November 2011

FISCHEREIORDNUNG 2012

Wir ersuchen Euch, folgende durchwegs positive Änderungen der Fischereiordnung ab 2012 vorzumerken:

1) Einheitliche Länge für das Rücksetzgebot bei Karpfen (egal ob Zucht- oder Wildform) ab 2012 80cm .

2) Die ganzjährige Schonzeit für die Laube wurde aufgehoben, allerdings sind die verschiedenen gesetzlichen Schonzeiten für diverse Köderfische strikt zu beachten.

3) Weiters ist ab 2012 das Fischen auf Hecht und Zander vom 1.6. bis 31.12. im gesamten Revier erlaubt (Aufhebung des wechseljährigen abschnittsweisen Raubfischverbotes).

4) Ab 2012 dürfen pro Tag je 2 Stück der aufzeichnungspflichtigen Friedfische und Raubfische entnommen werden.

Aus gegebenem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass das Schuppen/Ausnehmen gefangener Fische im Uferbereich strikt untersagt ist. Die Reinhaltung der Gewässer und deren Ufer ist ein Grundinteresse des Vereines und des Verbandes.

Übertretungen werden ohne Ausnahme rigoros geahndet.

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